Feuerlöscher

Ein wirksames Produkt zur Bekämpfung von Entstehungsbränden

Fachleute gehen davon aus, dass ca. 90% aller Entstehungsbrände bei rechtzeitiger Entdeckung mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpft werden können. Daher möchten wir Ihnen hier ein paar wertvolle Informationen über dieses Löschgerät liefern.

Alle nach DIN EN 3 genormten Feuerlöscher müssen einheitlich beschriftet sein. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich allerdings schon im Vorfeld mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Lesen Sie dazu die auf dem Feuerlöscher angebrachte Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und machen Sie sich mit den vorhandenen Bedienungselementen vertraut. Dies erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.

feuerloescher 2beschriftung feuerloescher

Schriftfeld 1:

  • Wort Feuerlöscher 
  • Art des Löschmittels und die Nennfüllmenge
  • Löschvermögen
 

Schriftfeld 2:

  • Bedienungsanleitung mit ausreichende textlicher und bildlicher Darstellung
  • Piktogramme zur Angabe der Brandklasse
 

Schriftfeld 3:

  • Beschränkungen und Gefahrenhinweise, insbesondere hinsichtlich Giftigkeit und Gefahren durch Elektrizität
 

Schriftfeld 4:

  • Anweisung, dass der Feuerlöscher nach jeder Betätigung neu gefüllt werden muss und in regelmäßigen Abständen zu prüfen ist
  • Bezeichnung des Löschmittels und der Zusätze
  • Bezeichnung des Treibgases, falls vorhanden.
  • Nummer bzw. Kennzeichnung der Zulassung
  • Funktionstemperaturbereich
  • Hersteller Typenbezeichnung

Sie sollten auch überprüfen, ob der Feuerlöscher für die bei Ihnen vorhandenen brennbaren Stoffe geeignet ist. Auf dem Feuerlöscher sind Piktogramme für die Eignung der verschiedenen Brandklassen aufgedruckt. In der nachstehenden Tabelle erhalten Sie dazu weitere Informationen. 

EINTEILUNG DER BRANDKLASSEN

BRANDKLASSE "A"

BRANDKLASSE "B"

brandklasse a  Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur z.B.:
  • Holz
  • Kohle
  • Papier
  • Textilien
  • einige Kunststoffe
  • Autoreifen
  • Stroh
brandklasse b  Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, z.B.:
  • Benzin
  • Alkohol
  • Teer
  • Wachs
  • viele Kunststoffe
  • Ether
  • Lacke
  • Harz

BRANDKLASSE "C"

BRANDKLASSE "D"

brandklasse c  Brände von Gasen, z.B.:
  • Ethin (Acetylen)
  • Wasserstoff
  • Erdgas
  • Methan
  • Propan
  • Butan
  • Stadtgas
brandklasse d  Brände von Metallen, z.B.:
  • Aluminium
  • Magnesium
  • Lithium
  • Natrium
  • Kalium
  • und andere Legierungen

BRANDKLASSE "F"

 
brandklasse f  Brände von Ölen und Fetten in Frittier-und Backgerät wie auch in artverwandten Geräten

ACHTUNG!!! FETTBRÄNDE NIEMALS MIT WASSER LÖSCHEN
 

EIGNUNG VON FEUERLÖSCHERN FÜR VERSCHIEDENE BRANDKLASSEN

  Brand-
klassen
 brandklasse a  brandklasse b  brandklasse c  brandklasse d brandklasse f 
PULVERLÖSCHER
mit Glutbrandpulver
PG  richtig  richtig  richtig  falsch  falsch
PULVERLÖSCHER
mit Metallbrandpulver
PM  falsch  falsch  falsch  richtig  falsch
PULVERLÖSCHER P  falsch  richtig  richtig  falsch  falsch
KOHLENDIOXID-LÖSCHER
(CO2)
K  falsch  richtig  falsch  falsch  falsch
WASSERLÖSCHER W  richtig  falsch  falsch  falsch  falsch
SCHAUMLÖSCHER S  richtig  richtig  falsch falsch   falsch
Fettbrandlöscher F  falsch  falsch  falsch  falsch  richtig

EINSATZTAKTIK BEIM GEBRAUCH VON FEUERLÖSCHERN:

fl 1  Windrichtung beachten, immer mit dem Wind vorgehen, von unten in die Glut, nicht in die Flammen spritzen, dabei genug Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Unbedingt stoßweise löschen.
 fl 2 Flächenbrände von vorne und von unten ablöschen, nicht von hinten oder oben, immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen
 fl 3 Bei Tropf- oder Fließbränden von oben (Austrittstelle) nach unten (brennende Lache) löschen.
 fl 4 Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig und nicht nacheinander einsetzen.
 fl 5 Auf Rückzündung achten, Brandstelle nicht verlassen, sondern beobachten.
 fl 6 Nach der Benutzung des Feuerlöschers diesen auf keinen Fall wieder an seinen angestammten Platz verbringen, sondern sofort wieder füllen lassen.

Wartung von Feuerlöschern

Die Feuerlöscher sind laut Herstellerangaben alle zwei Jahre und nach jedem Gebrauch (auch bei nicht vollständiger Entleerung) von einer autorisierten Fachfirma überprüfen zu lassen.

HINWEISSCHILDER FÜR FEUERLÖSCHER ODER FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN:

Feuerlöscher immer an leicht zugänglichen Stellen aufstellen und durch gut sichtbare Hinweisschilder kennzeichnen. In größeren Gebäuden wie Gasthäusern, Kindergärten, Versammlungsräumen, Schulen, Betriebsstätten etc. ist diese zwingend vorgeschrieben.

 Feuerloescher Dieses Schild weist auf den Aufstellungsort eines Feuerlöschers hin.
 Loeschschlauch Dieses Schild weist auf den Standort einer Löscheinrichtung hin.

Dienstleistungen im Überblick

Brandschutzkonzept & Brandschutznachweis

Ganzheitliche Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise aus einer Hand! Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Brandschutz und minimieren Sie das Risiko von Bränden in Ihrem Unternehmen. Als...

Mehr lesen

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr unverzichtbare Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und effektiven Einsatzplanung an der Einsatzstelle. Die Grundlage für die Erstellung...

Mehr lesen

Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein unverzichtbares Instrument, um im Gefahrenfall Leben zu retten. Er zählt in Deutschland zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung für zahlreiche...

Mehr lesen

Feuerwehr-Laufkarten

Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675

Feuerwehr-Laufkarten sind wichtige Bestandteile innerhalb der Konzeption von Brandmeldeanlagen. Sie ermöglichen der Feuerwehr den ausgelösten Brandmelder im Objekt und damit den vermutlichen...

Mehr lesen

Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschuztbeauftragter - Ein unverzichtbarer Partner für Ihre Sicherheit In der heutigen Zeit ist der Brandschutz ein zentrales Thema für jedes Unternehmen. Es geht nicht nur um die...

Mehr lesen

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Nach einem Brand in einem Objekt sind deren Eigentümer in der Regel die ersten Ansprechpartner für Staatsanwälte. Sollte man hierbei keine lückenlose Brandschutzdokumentation und...

Mehr lesen