Brandschutzordnung

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Nach einem Brand in einem Objekt sind deren Eigentümer in der Regel die ersten Ansprechpartner für Staatsanwälte. Sollte man hierbei keine lückenlose Brandschutzdokumentation und Brandschutzorganisation verbunden mit einer teils gesetzlich geforderten Brandschutzordnung vorweisen können, ist man hohen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Eine Brandschutzordnung ist somit also auch als rechtlicher Schutz bzw. Absicherung zu sehen. Das Erstellen und Fortschreiben einer Brandschutzordnung wird allerdings häufig vernachlässig oder gar als nicht notwendig erachtet. Dabei ist gerade bei der gewerblichen Nutzung eines Gebäudes eine Brandschutzordnung sehr häufig Pflicht.

Die Brandschutzordnung soll einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz leisten indem diese durch betriebsbezogene Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen für Personen den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben regelt.


Individuelle Erstellung nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung für einen Betrieb oder eine öffentlichen Einrichtung wird immer individuell nach den notwendigen Brandschutzmaßnahmen erstellt, die sich anhand der Nutzung, den Gefahren oder aufgrund von speziellen Personengruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen) ergeben. Aber auch wenn die Brandschutzordnung individuell für ein Gebäude erstellt wird gibt es Grundsätze, die immer zu beachten sind. Und genau mit dem Erstellen und dem Aushängen der Brandschutzordnung beschäftigt sich die DIN 14096. Solche Grundsätze, zum Beispiel über das Aussehen (Größe/ Schrift) einer Brandschutzordnung, werden in der Norm im Detail beschrieben. 
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 enthält allgemeine und auf ein Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, zur Brandbekämpfung, zum Verhalten bei Bränden und zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen. 

Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.


Brandschutzordnung Teil A

Die DIN 14096 sieht die Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Dieser Teil enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.

Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre normale Betriebstätigkeit hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.

Praxishinweise 
Unabhängig von der aufgenommenen Pflicht, die Brandschutzordnung mind. alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen, gilt die Pflicht, diese stets auf einem aktuellen Stand zu halten, auch weiterhin. Dies bedeutet, dass wenn es zu Änderungen oder Ergänzungen hinsichtlich den Brandschutzmaßnahmen kommt, die Brandschutzordnung unverzüglich zu überarbeiten ist. 

Die Mitarbeiter sind über die Inhalte der Brandschutzordnung zu unterweisen, ferner ist ihnen die Brandschutzordnung auszuhändigen. Damit gewährleistet ist, dass die Mitarbeiter stets über die aktuelle Brandschutzordnung verfügen, empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation der Unterweisung und der Aushändigung.

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