Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein unverzichtbares Instrument, um im Gefahrenfall Leben zu retten. Er zählt in Deutschland zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung für zahlreiche Einsatzbereiche des öffentlichen Lebens. Ob in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Unternehmensstandorten, kommunalen Einrichtungen oder dem Gastgewerbe – der Flucht- und Rettungsplan ist allgegenwärtig.
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Der Flucht- und Rettungsplan hat eine klare Aufgabe: Er informiert Personen, die sich ständig oder regelmäßig in einem Gebäude aufhalten (z. B. Mitarbeiter, Schüler), über das richtige Verhalten im Gefahrenfall. Auch kurzzeitig verweilende Gäste und Besucher profitieren von diesem Plan. Er verschafft einen Überblick über das Gebäude und vermittelt Wissen zu Fluchtmöglichkeiten, Rettungs- und Alarmierungsausstattung.
Bestandteile eines Flucht- und Rettungsplans
Die gestalterischen Vorgaben für einen Flucht- und Rettungsplan sind in Deutschland streng genormt. Hier einige wichtige Elemente:
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Grundriss des Gebäudes: Dieser muss in Farbe, Maßstab und Mindestwanddicke den Vorgaben der DIN ISO 23601 entsprechen. Neben Rettungswegen und der Positionsangabe des Betrachters werden Piktogramme zu Erste-Hilfe-Ausstattung, Feuerbekämpfungsmitteln und Alarmierungseinrichtungen eingezeichnet.
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Informationstafeln: Diese informieren über das “Verhalten im Brandfall” und das “Verhalten bei Unfällen”.
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Übersichtskarte: Sie zeigt die Umgebung und oft auch die Sammelstelle.
Wer benötigt einen Flucht- und Rettungsplan?
Jeder, der für andere Personen verantwortlich ist, sollte das Thema Flucht- und Rettungsplan auf der Agenda haben. Ob Betreiber, Behörden oder Unternehmensführung – der Plan ist ein wichtiger Bestandteil des Brandschutz- und Evakuierungskonzepts.
Flucht- und Rettungsplan erstellen
Die Erstellung erfolgt gemäß DIN ISO 23601. Dabei müssen vorhandene Schilder im Objekt nach der alten DIN 4844-2 gegen die neuen Versionen ausgetauscht werden.
Fazit
Werte sind versicherbar, der Verlust an Menschenleben jedoch unwiederbringlich. Ein gut gestalteter Flucht- und Rettungsplan kann aktiv dazu beitragen, Leben zu retten. Daher sollte er stets die notwendige Relevanz erfahren.
Flucht- und Rettungspläne dienen in Form einer visuellen Grundrissdarstellung allen im Gebäude befindlichen Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege. Sie enthalten zusätzliche Informationen über die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Weiterhin dienen sie zur Darstellung der Regeln über das Verhalten im Brandfall und bei Notfällen.
In Arbeitsstätten und Betrieben sollten Flucht- und Rettungspläne in regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Angestellten und Mitarbeiter als Schulungsmitte verwendet und erläutert werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen.
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