Beim Einsatz von CO2 Feuerlöschern ist die Raumgröße zu beachten.
In der letzten Zeit häufen sich die Fragen über die Gefährdung bei Löscheinsätzen mit CO2 Feuerlöschern in geschlossenen Räumen. Das dieses Thema derzeit recht aktuell ist zeigt, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallkasse e.V. (DGUV) Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ jüngst hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht hat. Auch wir wollen einen informativen Beitrag hierzu leisten und Sie über dieses Thema informieren.
Löschmittel Kohlendioxid
Kohlendioxid (CO2) gilt als sauberes, rückstandloses Löschmittel und wird daher gerne und bevorzugt bei Bränden in elektrischen Betriebsräumen, Serveranlagen und Laboratorien eingesetzt. CO2 ist farblos, geruchlos und schwerer als Luft. Die Löschwirkung beruht auf eine erstickende Wirkung aufgrund der Sauerstoffverdrängung. Eben diese Löschwirkung bürgt eine gewisse Gefahr auf den menschlichen Körper.
Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschern in kleinen Räumen
Beim Löschen mit einem CO2 Feuerlöscher in kleinen und engen Räumen kann durch das in Sekunden freigesetzte CO2-Volumen sehr schnell eine hohe Konzentration von CO2 in der Raumluft erreicht werden, welche unter Umständen sogar lebensgefährlich werden kann. Bereits ab 5 bis 8 Volumenprozent in der Atemluft droht Erstickungsgefahr.
Raumgröße vs. CO2 Vorhaltung
Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ im Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistung, Brandschutz“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat in eine Projekt mit praktischen Löschversuchen folgende Ergebnisse für kleine und enge Räume, wie z:b: Schaltschrank-, Lager-, Server-, (Aufzug-) Triebwerksräume ermittelt:
Auszug aus der DGUV:
Die bisherigen, auf das gesamte Raumvolumen bezogenen, Berechnungen hinsichtlich der zu erwartenden CO2- Konzentration im Raum müssen korrigiert werden. Es muss mit einer anrechenbaren Raumhöhe von maximal 2 m statt der tatsächlichen Raumhöhe gerechnet werden.
Um keiner Gefährdung durch das freigesetzte CO2 ausgesetzt zu sein, bedeutet dies, dass für eine Person die sich im Raum aufhält um einen Brand zu löschen, pro Kilogramm CO2-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m2 vorhanden sein muss.
Es gilt:
- 2 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 11 m2 freie Grundfläche,
- 5 kg CO2-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m2 freie Grundfläche.
Fazit
Wenn das Verhältnis von Raumgröße (freie Grundfläche!) zu Löschmittelmenge kleiner als 5,5 (m2/kg) ist, muss das Löschen des Brandes von außen durch den geöffneten Türspalt erfolgen. Anschließend ist die Tür zu schließen. Der Brandraum darf danach nur noch nach wirksamen Belüftungsmaßnahmen oder geschützt mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät betreten werden, z. B. durch die Feuerwehr.
Gefährdungsbeurteilung
Der Unternehmer/-in hat in seiner Verantwortung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen bzw. weitere Maßnahmen zu treffen.
Link zum Thema: DGUV Stellungnahme als PDF einsehen
Link zum Download der DGUV Information: "DGUV Information 205-034 - Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen" als PDF einsehen