Verschließen der Hauseingangstür in Mehrfamilienhäusern

Verbietet der Brandschutz das Abschließen der Haustüren?

 

Immer häufiger kommt es zwischen Bewohnern eines Mehrfamilienhauses zu unterschiedlichen Meinungen, ob die Hauseingangstür nachts verschlossen werden soll bzw. darf. Viele Hausordnungen in großen Mietshäusern und Wohnungseigentumsanlagen geben den Sicherungsinteressen den Vorrang. Sie sehen vor, dass die Haustür in der Nacht verschlossen sein muss.

Da der Hauptzugang zum Gebäude aber auch als erster baulicher Rettungsweg für die Bewohner genutzt wird, kommt es in diesen Fällen häufig zu Einschränkungen der Fluchtmöglichkeit. Insbesondere dann, wenn bei verschlossener Haustüre der Haustürschlüssel bei einer Flucht vergessen wurde.

In der Frage, ob Flucht- und Rettungswege verschlossen werden dürfen oder nicht, muss zunächst einmal der private und der gewerbliche Bereich getrennt betrachtet werden. Im gewerblichen Bereich ist es zwingend erforderlich und teils vorgeschrieben, dass Türen in Flucht- und Rettungswegen durch einen einzigen Griff leicht und in voller Breite zu öffnen sind. Im privaten Bereich gibt es derzeit noch keine gesetzliche Regelung, allerdings wurden erste Gerichtsurteile zu diesem Thema bereits gefällt. 

Gericht entscheidet: Haustür abschließen ist bei Mehrfamilienhäusern verboten.

Eine abgeschlossene Haustür schützt zwar vor Einbrechern, trotzdem ist es nicht immer erlaubt, sie zu verschließen. Denn es gibt etwas, das mehr zählt als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner, hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 127/12) entschieden.

Die Begründung lautete: Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich parat haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist aber wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.

Eine gute Lösung ist ein Panikschloss 

Um sowohl den Anforderungen an den Schutz des Eigentums und die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fluchtweges genüge zu tun, gibt es die Möglichkeit die Haustür mit einem Panikschloss auszurüsten. Eine Vielzahl von technischen Ausführungen ermöglicht eine Verriegelung der Haustür und im Bedarfsfall eine Öffnung von innen durch Betätigung der Türklinke.

Dienstleistungen im Überblick

Brandschutzkonzept & Brandschutznachweis

Ganzheitliche Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise aus einer Hand! Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Brandschutz und minimieren Sie das Risiko von Bränden in Ihrem Unternehmen. Als...

Mehr lesen

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr unverzichtbare Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und effektiven Einsatzplanung an der Einsatzstelle. Die Grundlage für die Erstellung...

Mehr lesen

Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein unverzichtbares Instrument, um im Gefahrenfall Leben zu retten. Er zählt in Deutschland zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung für zahlreiche...

Mehr lesen

Feuerwehr-Laufkarten

Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675

Feuerwehr-Laufkarten sind wichtige Bestandteile innerhalb der Konzeption von Brandmeldeanlagen. Sie ermöglichen der Feuerwehr den ausgelösten Brandmelder im Objekt und damit den vermutlichen...

Mehr lesen

Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschuztbeauftragter - Ein unverzichtbarer Partner für Ihre Sicherheit In der heutigen Zeit ist der Brandschutz ein zentrales Thema für jedes Unternehmen. Es geht nicht nur um die...

Mehr lesen

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Nach einem Brand in einem Objekt sind deren Eigentümer in der Regel die ersten Ansprechpartner für Staatsanwälte. Sollte man hierbei keine lückenlose Brandschutzdokumentation und...

Mehr lesen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.