Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrplan

Feuerwehrpläne sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr unverzichtbare Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und effektiven Einsatzplanung an der Einsatzstelle. Die Grundlage für die Erstellung solcher Pläne bildet die DIN 14095. In diesem Artikel fassen wir die Anforderungen an Feuerwehrpläne zusammen und erklären, wann sie notwendig sind und welche Informationen sie enthalten müssen.

Was sind Feuerwehrpläne?

Feuerwehrpläne sind objektbezogene Informationen, die im Brandfall der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Sie dienen der Einsatzleitung dazu, einen schnellen Überblick über das betreffende Gebäude zu erhalten. So kann eine effektive Einsatztaktik für die Brandbekämpfung oder Personenrettung festgelegt und die vorhandenen Einsatzkräfte optimal koordiniert werden. Darüber hinaus unterstützen Feuerwehrpläne die Einsatzvorbereitung und interne Schulung.

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Wann sind Feuerwehrpläne erforderlich?

Feuerwehrpläne sind grundsätzlich bei allen besonderen Objekten sinnvoll bzw. erforderlich. Oft werden sie vom Gesetzgeber in bauaufsichtlichen Regelwerken wie Sonderbauverordnungen vorgeschrieben. Auch in Fällen, in denen solche Verordnungen nicht existieren, können Feuerwehrpläne im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) von der Baubehörde als zusätzliche Auflage gefordert werden. Zudem verlangt die örtliche Brandschutzdienststelle bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage regelmäßig die Erstellung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen.

Was beinhalten Feuerwehrpläne?

Die DIN 14095 “Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen” definiert die Inhalte und die grafische Gestaltung von Feuerwehrplänen. Diese Pläne enthalten objektbezogene Informationen für die Feuerwehr und sind Bestandteil einer präventiven Einsatzplanung. Sie ersetzen nicht andere ggf. notwendige Pläne wie z.B. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675. Brandschutztechnische Einrichtungen, die üblicherweise für die Menschenrettung und den Löschangriff keine Rolle spielen, werden in den Feuerwehrplänen nicht dargestellt.

 

Feuerwehrplan

Gesetzliche Anforderungen und Erstellung

Die Erstellung von Feuerwehrplänen unterliegt strengen Vorschriften. Gemäß DIN 14095, DIN ISO 23601 sowie der ASR A1.3 und 2.3 müssen diese Pläne korrekt erstellt und aktuell gehalten werden. Bauherren und Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Pläne den Anforderungen entsprechen. Veraltete oder ungenaue Pläne können im Ernstfall zu gefährlichen Situationen führen und haftbar gemacht werden..

Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen.

Unsere Dienstleistung: Feuerwehrpläne erstellen

Als Fachkundige für Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne bieten wir die Kompetenz, diese Pläne fachgerecht zu erstellen und zu überprüfen. Unsere Schulung vermittelt das notwendige Know-how, um Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beurteilen. Damit legen Sie die Grundlage für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und können dieses Fachwissen auch als Dienstleistung anbieten.

Fazit Feuerwehrpläne sind mehr als nur Zeichnungen auf Papier. Sie sind lebenswichtig und tragen dazu bei, im Ernstfall gezielt und effizient handeln zu können. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Feuerwehrpläne den höchsten Standards entsprechen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Fazit

Feuerwehrpläne sind mehr als nur Zeichnungen auf Papier. Sie sind lebenswichtig und tragen dazu bei, im Ernstfall gezielt und effizient handeln zu können. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Feuerwehrpläne den höchsten Standards entsprechen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot zur Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Feuerwehrpläne an. Auf Wunsch teilen wir Ihnen unsere Referenzen mit.

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